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kommentar dazu
Bremen will Residenzpflicht kippen
Deutschland ist das einzige Land, das Flüchtlingen verbietet, sich frei
zu bewegen. Bremen will das ändernn. Auch in Niedersachsen und
Schleswig-Holstein gerät die Bestimmung unter Druck.
VON CHRISTIAN JAKOB
BREMEN /taz/ | Seit Jahren steht der Paragraf in der Kritik, nirgendwo
in Europa gibt es ein vergleichbares Gesetz: “Räumliche Beschränkung des
Aufenthalts”, heißt die Bestimmung offiziell. Gemeint ist: Wer als
Asylbewerber nach Deutschland kommt, darf seine zugewiesene Stadt oder
den Landkreis nicht verlassen – nicht einmal für ein paar Stunden. Ob
Klassenausflüge, Besuche bei Freunden oder Verwandten, Arzt- und sogar
Behördentermine in anderen Städten: All dies dürfen Asylbewerber und
Geduldete nur mit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung.
Jetzt haben SPD und Grüne, die gemeinsam in Bremen regieren, einen
Gesetzentwurf in die Bürgerschaft eingebracht. Sie wollen damit die
Praxis der Residenzpflicht abschaffen. In Schleswig-Holstein und
Niedersachsen gab es bereits ähnliche Vorstöße der oppositionellen
Linkspartei.
125.000 Menschen betrifft das Gesetz bundesweit, 2.700 sind es in
Bremen. “Die Residenzpflicht ist ein Riesenproblem”, sagt Gundula Oerter
von der Flüchtlingsinitiative Bremen. Aktuell betreut sie einen
48-jährigen Westafrikaner. Ihm wurde als Asylbewerber ein Landkreis in
Baden-Württemberg zugewiesen, obwohl er ein zweijähriges Kind mit einer
Deutschen aus Bremen hat.
Als die Vaterschaft noch nicht offiziell anerkannt war, durfte er sie
nicht besuchen. “Immer wieder wurde er auf der Fahrt hierher von der
Polizei kontrolliert”, sagt Oerter. Und jedes Mal gab es ein Bußgeld für
den Mann, der als Asylbewerber nur etwa den halben Hartz-IV-Satz
bekommt. Am Ende bekam er einen Strafbefehl über 180 Tagessätze oder
5.400 Euro. “Damit gilt er als vorbestraft. Trotz seiner Vaterschaft
besteht jetzt die Gefahr, dass er nicht in Deutschland bleiben darf”,
sagt Oerter.
Geht es nach der Bremer Regierungskoalition, soll mit damit Schluss
sein. Die Residenzpflicht sei “eine einschneidende Beschränkung des
Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit”, heißt es in dem Antrag. Sie
verschwende Ressourcen bei Polizei und Justiz und “blähe die
Kriminalstatistik ungerechtfertigt auf”, weil Residenzpflichtverstöße
als “Ausländerkriminalität” gelten. Schließlich isoliere sie die
Menschen und hindere sie, Job oder einen Ausbildungsplatz zu finden.
In Bremen soll die Residenzpflicht so weit wie möglich gelockert werden.
Weil die Regelung auf zwei Bundesgesetze zurückgeht, soll sich der Senat
auf Bundesebene für eine Abschaffung der Normen einsetzen.
Bremen wäre damit Vorreiter. Im September hat zwar die rot-rote
Regierung in Brandenburg die Residenzpflicht gelockert, auf Bundesebene
nahm sich aber noch niemand des Themas an.
Anfang Juni räumte die Kieler Landesregierung ein, dass Asylbewerbern in
Flensburg eine Gebühr von zehn Euro abgeknöpft wird, selbst wenn diese
nur Familienangehörige im Nachbarkreis besuchen wollten. “Diese Menschen
haben noch viel weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger”, sagt die
Linken-Abgeordnete Antje Jansen. Sie kündigte eine parlamentarische
Initiative gegen die Residenzpflicht an.
Der Verband Pro Asyl, der seit Jahren gegen das Gesetz kämpft, nimmt die
Bremer Initiative verhalten auf. “Das Gesetz gehört ersatzlos
gestrichen”, sagt Sprecher Volker-Maria Hügel. Der Bremer Antrag sei
“halbgar”: “Das ist erst mal eine Aufforderung an den Senat. Und bis
jetzt war noch kein Bundesland mutig genug, das auf Bundesebene wirklich
durchzuziehen.”


